Nebenklagevertretung

Rechtspraxis und Methodik der Nebenklagevertretung im Strafverfahren

Empirische Analysen eines neuartigen Bereichs der rechtsberatenden Praxis

Kurzbeschreibung
Die Studie behandelt einen bisher kaum erforschten anwaltlichen Tätigkeitsbereich im Strafverfahren. In der Arbeitsrichtung ist sie der empirischen Rechtstatsachenforschung (Rechtspflegeforschung) zuzuordnen. Der durch die DFG geförderte Teilabschnitt der Untersuchung hat am 01.04.06 und endete im September 2008.

Das Rechtsinstitut der Nebenklage gibt dem Opfer einer Straftat die Möglichkeit, sich der von der Staatsanwaltschaft erhobenen öffentlichen Klage anzuschließen, wenn Gegenstand des Prozesses eine der in § 395 StPO aufgeführten Katalogtaten ist. Nach erfolgter Anschlusserklärung kann der Verletzte sich am Strafverfahren gegen seinen (vermeintlichen) Schädiger beteiligen und so versuchen, auf den Verlauf des Prozesses, den Schuldspruch und die Strafzumessung Einfluss zu nehmen. Das vielleicht wichtigste Recht des Nebenklägers besteht in der Möglichkeit, sich im Strafverfahren eines eigenen anwaltlichen Beistandes, des sogenannten Nebenklagevertreters, zu bedienen. So kann das – selbst nicht rechtskundige – Opfer die ihm zustehenden prozessualen Rechte mit professioneller Hilfe durchsetzen.

Der Nebenklage und mit ihr der professionellen Nebenklagevertretung durch Anwälte kommt in der Rechtspolitik und in der Rechtspraxis zunehmende Bedeutung zu. So wurde die Nebenklage durch mehrere Gesetzesreformen der letzten Jahre sukzessive gestärkt, was sich auch in einer deutlichen quantitativen Zunahme der Nebenklage vor den Landgerichten (1. Instanz) niederschlägt.
Dabei sind die Erwartungen, die von Rechtspolitikern und Opfern an die Nebenklagevertretung geknüpft werden, hoch. Obwohl die Nebenklage im Hinblick auf die Grundstruktur des Strafverfahrens eine sowohl rechtlich als auch tatsächlich klärungsbedürftige Sonderstellung innehat, ist sie erfahrungswissenschaftlich noch kaum erforscht. Es fehlen verlässliche rechtstatsächliche Daten (1) zu Prozessaktivitäten von Nebenklagevertretern, (2) zu Wirkungen (Effizienz) der Nebenklagevertretung, (3) zur Bewältigung von Konflikten zu anderen Prozessbeteiligten und im Innenverhältnis zum Mandanten, (4) zum Selbstverständnis von Nebenklagevertretern und (5) zur Methodik anwaltlicher Nebenklagevertretung.

Ziel des Forschungsprojektes war es, bestehende Wissenslücken zu schließen. Die Ergebnisse der Studie sollen in die aktuelle rechtspolitische Diskussion über die Nebenklage im Strafverfahren einfließen; sie sollen ferner zur Fortentwicklung der juristischen Methoden der rechtsberatenden Praxis beitragen. Das lässt auch Nebenerträge für die reformierte Juristenausbildung erwarten, in der die anwaltliche Praxis verstärkt zu berücksichtigen ist.
Die Studie wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert. Sie wurde vom Deutschen Anwaltverein sowie vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Eine umfangreiche Publikation ist 2010 erschienen: Barton/Flotho, Opferanwälte im Strafverfahren

ehemalige Mitarbeiter:
Rechtsanwältin Julia Dräger
Diplom-Soziologe Christian Flotho
Assessor Matthias Hinghaus
Rechtsanwältin Katja Thron

© 2017 Fakultät für Rechtswissenschaft » geändert 01.08.2014 von Juradmin Webmaster

Kontakt

Fakultät für Rechtswissenschaft
der Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld

Fon (0521) 106-4301 / -4302
Fax (0521) 106-6414
E-Mail an die Fakultät

   

Informationen Universität