Das verfassungsrechtliche Hoffnungsprinzip im Strafvollzug - ein hoffnungsloser Fall?

Grundlagen, Grenzen und Ausblicke für die Achtung der Menschenwürde bei begrenzter Lebenserwartung eines Gefangenen


Befindet sich ein Mensch mit begrenzter Lebenserwartung im Strafvollzug, richtet sich seine Hoffnung darauf, die Freiheit möglichst frühzeitig zurückzuerlangen und nicht in Haft versterben zu müssen. Wie dieser Hoffnung eines Gefangenen mit begrenzter Lebenserwartung Rechnung getragen werden kann, ist Gegenstand der Untersuchung. Dabei ist der zentrale Prüfungsmaßstab das Verfassungsrecht respektive die Achtung der Menschenwürde. Auf der Grundlage der Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe wird das verfassungsrechtliche Hoffnungsprinzip inhaltlich konkretisiert. Fälle aus der Strafrechtspraxis liefern Belege für widerstreitende Interessen und Grenzen des Hoffnungsprinzips und fordern zur Entwicklung praktischer Lösungen auf.

© 2017 Fakultät für Rechtswissenschaft » geändert 05.07.2011 von Juradmin Webmaster

Kontakt

Fakultät für Rechtswissenschaft
der Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld

Fon (0521) 106-4301 / -4302
Fax (0521) 106-6414
E-Mail an die Fakultät

   

Informationen Universität