Die Bedeutung erfolgreicher Verfahrensrügen für das nachfolgende tatrichterliche Urteil

Eine rechtstatsächliche Untersuchung der Aufhebungsentscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen der Jahre 1992 und 1993 sowie der entsprechenden tatrichterlichen Urteile


Nicht nur in der Justizpraxis, so scheint es, gehen viele davon aus, daß Urteilsaufhebungen, die ausschließlich auf Verfahrensfehler gestützt werden, lediglich verfahrensverlängernde Bedeutung haben können. Das neue Urteil, so erwartet man, werde nicht anders ausfallen als die erste Entscheidung.
Diese Untersuchung soll das Schicksal des Verfahrens nach einer erfolgreichen Verfahrensrüge zum BGH in Strafsachen darstellen und Aussagen zu deren wirklichem Erfolg machen. Untersucht wurden alle landgerichtlichen Verfahren der Jahre 1992 und 1993, denen ausschließlich erfolgreiche Rügen formeller Fehler zugrunde lagen. Die Studie zeigt, daß es in gut zwei Dritteln der Neuverhandlungen gegenüber dem ersten Urteil zum Teil zu deutlichen Veränderungen im Strafmaß kam.

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