Die Befreiung des Vorerben über die Grenzen des § 2136 BGB hinaus

Das bedingte oder befristete Vorausvermächtnis als Rechtsinstitut zur umfassenden Befreiung des Vorerben


In der Kautelarpraxis hat sich gezeigt, daß ein praktisches Bedürfnis danach besteht, einerseits Vor- und Nacherbschaft anzuordnen, andererseits aber den Erstbedachten auch von den Beschränkungen zu befreien, von denen er in seiner Eigenschaft als Vorerbe gem. § 2136 BGB nicht befreit werden kann. In Rechtsprechung und Literatur sind bereits zahlreiche Bestrebungen unternommen worden, dieses Ziel durch die Kombination verschiedener erbrechtlicher Institute zu erreichen. Die bislang vorgeschlagenen Lösungen führen aber bei näherer Betrachtung nicht zu befriedigenden Ergebnissen. Diese Arbeit weist nach, daß der Erblasser mit der Anordnung eines bedingten oder befristeten Vorausvermächtnisses zugunsten des Vorerben diesen in dogmatisch zulässiger Weise von allen über die Vorenthaltung der Testierfreiheit hinausgehenden Beschränkungen befreien kann.

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