Unbewusste Äußerungen und das Verbot des Selbstbelastungszwangs

Während die Anwendung von Hypnose im Strafverfahren gesetzlich verboten und der Einsatz des Polygraphentests durch die Rechtsprechung faktisch unterbunden ist, werden projektive Testverfahren unbefangen angewandt und offenes Ausdrucksverhalten bedenkenlos gewürdigt. Die Arbeit untersucht, inwieweit diese unterschiedliche rechtliche Behandlung unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit rechtmäßig ist. Ausgehend von den Erkenntnissen der allgemeinen Kommunikationslehre gelangt die Autorin zum dem Schluss, dass alle Formen unbewusster Äußerungen als Bestandteil der Beschuldigteneinlassung an dem Recht der Aussagefreiheit teilhaben. Da die Bedeutung von Äußerungen erst in Kommunikation entsteht, ist Aussagefreiheit als Herrschaft des Beschuldigten über die Bedeutung seiner Äußerungen zu definieren. Hieraus ergeben sich differenzierende Ergebnisse für die Frage der Zulässigkeit eines Zugriffs auf unbewusste Äußerungen.

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